| Die Aus- und Weiterbildung von Lkw-Fahrern nach dem Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG) Wie passen "Gesund und sicher - Arbeitsplatz Lkw (AGG)" und "Fahrer-Qualifizierung Ladungssicherung (FQL)" dazu?
Die EG-Richtlinie zur Aus- und Fortbildung von Berufskraftfahrern (2003/59/EG) wurde 2003 mit dem Ziel erlassen, die allgemeine Verkehrssicherheit und die Sicherheit der Fahrerinnen und Fahrer zu verbessern. In Deutschland wurde die Richtlinie durch das Berufskraftfahrer-Qualifikations-Gesetz (BKrFQG), welches am 01. Oktober 2006 in Kraft getreten ist, umgesetzt. Die konkreten Durchführungsvorschriften befinden sich in der Berufskraftfahrer-Qualifikations-Verordnung (BKrFQV). Die Anlage 1 dieser Verordnung enthält eine Liste der Kenntnisbereiche, die im Rahmen der Aus- und Weiterbildung vermittelt werden sollen. Sie beinhaltet auch Lernziele, welche die Sicherheit und den Gesundheitsschutz beim Fahrer betreffen, wie z.B. die Bewusstseinsbildung für Risiken des Straßenverkehrs und Arbeitsunfälle, die Fähigkeit Gesundheitsschäden vorzubeugen, die Sensibilisierung für die Bedeutung guter körperlicher und geistiger Verfassung sowie Ladungssicherung.
Diese Lernziele fallen in die Kompetenz der Berufsgenossenschaften.
Die 3 Bände der Moderatoren-Ordner "Gesund und sicher - Arbeitsplatz Lkw (AGG)" und "Fahrer-Qualifizierung Ladungssicherung (FQL)" decken Teile der auf Sicherheit- und Gesundheitsschutz bezogenen Lernziele nach Anlage 1 BKrFQV ab. |
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