Grund-Qualifikation:

Unter der Rubrik "Links" finden Sie die gesetzlichen Veröffentlichungen.

 

 

Bis zum Stichtag:

Der Stichtag der Grundqualifikation ist für Inhaber einer Fahrerlaubnis der "C-Klassen" der 09.09.2009 und für Inhaber einer Fahrerlaubnis der "D-Klassen" der 09.09.2008.

Wer bis zum Stichtag eine Fahrerlaubnis der o.g. Klassen hat, ist gesetzlich Inhaber einer Grundqualifikation der "Klasse".

 

Nach dem Stichtag:

Wer nach dem Stichtag, also ab dem 10.09.2009 die Fahrerlaubnis einer "C-Klasse" oder ab dem 10.09.2008 einer "D-Klasse" erwirbt, muss eine Grundqualifikation (IHK-Prüfung) ablegen. Dies ist auf verschiedene Arten möglich.

 

 

Brauchen Sie mehr Informationen zur EU-Berufskraftfahrer-Weiterbildung?

 

Für die Umsetzung steht Ihnen unser Trainer Andreas Hohloch gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

 

 

 

Staatliche Anerkennung

 

AGG + FQL: Moderator

 

Ausbilder Nr. 576

 

Staatliche Anerkennung

 

Ausbildungsbetrieb