Ausbildung/ Unterweisung Lkw-Ladekranführer

Wir bilden nach der IAG-Lehre, dem DGUV Grundsatz 309-003 (alt BGG 921) Auswahl, Unterweisung und Befähigungsnachweis von Kranführern, der DGUV Vorschrift 52 (alt D6) Krane, der DGUV Vorschrift (alt D8) Winden, Hub- und Zuggeräte, der DGUV Regel 100-500 (alt BGR 500) Betreiben von Arbeitsmitteln u.a. aus.


Für die praktische Ausbildung muss der Teilnehmer seine PSA (Helm, S3 Schuhe, Handschuhe) und evtl. Wetterkleidung mitbringen. Ohne diese PSA ist eine Teilnahme nicht möglich!!!


Nach erfolgreichem Abschluss erhält der Teilnehmer ein Zertifikat und einen Fahrausweis für

Lkw-Ladekrane.


Ausbildung Lkw-Ladekranführer






Dauer:

2 Tage (16 Zeitstunden mit Vorkenntnissen)

3 Tage (24 Zeitstunden für Neueinsteiger)

Brauchen Sie mehr Informationen zur Ausbildung/ Unterweisung - Krane-?

Für die Umsetzung steht Ihnen unser Trainer Andreas Hohloch gerne zur Verfügung.

 

 

 

 

Staatliche Anerkennung

 

AGG + FQL: Moderator

 

Ausbilder Nr. 576

 

Staatliche Anerkennung

 

Ausbildungsbetrieb